AGB des Hotels Riviera

I. Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden AGB gelten für Hotelaufnahmeverträge (nachfolgend: der Vertrag) zwischen
dem Hotel Riviera (nachfolgend: das Hotel) und dem Gast.
2. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden vom Hotel nicht anerkannt, sofern das
Hotel diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Der Gast erkennt diese Bedingungen an,
auch wenn seine AGB diesen Bedingungen entgegenstehen sollten. Diese AGB gelten auch für alle
künftigen Verträge der Parteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.
Der Vertrag kommt erst zustande, wenn das Hotel dem Gast auf dessen grundsätzlich verbindliches
Buchungsangebot bzw. Buchungsanfrage eine Buchungsbestätigung ausstellt.
II. Abschluss des Vertrages
1. Rechnungen vom Hotel sind, soweit nichts anderes vereinbart worden ist, spätestens bei Ankunft
(check in) zu bezahlen, soweit keine Vorauszahlung vom Hotel gem. Ziff. III.3. oder Ziff. IV.2. dieser
AGB verlangt wird.
III. Zahlung/Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
2. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Gast zur
Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
3. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung o.ä. zu verlangen.
IV. Besondere Bestimmungen bei Dauergästen: Vorauszahlung
1. Dauergäste sind diejenigen Gäste, die im Hotel ein Zimmer oder mehrere Zimmer für einen
längeren Zeitraum als 1 Woche gebucht haben.
2. Aufgrund notwendiger Planungssicherheit ist das Hotel berechtigt, von einem Dauergast bei
Vertragsschluss eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu
verlangen.
V. Rücktritt/Stornierung
1. Außer im Falle einer gesonderten Vereinbarung kann der Gast nicht kostenfrei vom Vertrag
zurücktreten bzw. diesen stornieren.
2. Das Hotel kann vom Gast in diesem Fall entweder eine konkret zu bestimmende Entschädigung
verlangen oder einen pauschalierten Schadensersatz. Wählt das Hotel die Entschädigungspauschale,
so beträgt diese 90% des Vertragspreises. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein oder ein
geringerer Schaden entstanden ist, als mittels der Entschädigungspauschale gefordert wird. Die
Beweislast hierfür trägt der Gast.
3. Leistet der Gast keine angemessene Vorauszahlung/Sicherheitsleistung gem. Ziff. III.3. oder Ziff.
IV.2. dieser AGB, kann das Hotel nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von 7 Kalendertagen
vom Vertrag zurücktreten. Ein Schadensersatzanspruch des Gastes entsteht dadurch nicht.
VI. An- und Abreise
1. Das gebuchte Zimmer steht dem Gast ab 14.00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung. Eine Anreise ist
bis spätestens 22.00 Uhr nach vorheriger Vereinbarung möglich. Sofern nicht ausdrücklich eine
spätere Anreise mitgeteilt worden ist, behält sich das Hotel vor, das Zimmer nach 18.00 Uhr
anderweitig zu vergeben und das Rücktrittsrecht auszuüben Ein Schadensersatzanspruch des Gastes
entsteht dadurch nicht.
2. Es ist zu beachten, dass das Hotel an Sonntagen Ruhetag hat. Anreisen an einem Sonntag sind
gesondert zu vereinbaren.
3. Das Zimmer ist am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr zu räumen. Eine Längernutzung kann –
vorbehaltlich Verfügbarkeit – gegen entsprechendes Entgelt vereinbart werden. Räumt der Gast das
Zimmer nicht bis 10.00 Uhr, so hat er für eine verspätete Räumung nach 10.01 Uhr bis 13.30 Uhr 50%
des Zimmerpreises als Entschädigungspauschale zu bezahlen, bei einer Räumung nach 13.30 Uhr
sind 100% des Zimmerpreises als Entschädigungspauschale zu bezahlen. Dies deswegen, weil neue
Gäste ab 14.00 Uhr anreisen dürfen und die Gefahr besteht, dass diese vom Vertrag zurücktreten,
wenn das Zimmer nicht zur Verfügung steht. Da das Hotel Putzzeiten einkalkulieren muss, ist auf die
Einhaltung der Zeiten besonders zu achten. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein oder ein
geringerer Schaden entstanden ist, als mittels der Entschädigungspauschale gefordert wird. Die
Beweislast hierfür trägt der Gast.
VII. Frühstück
1. An Sonntagen wird im Hotel kein Frühstück angeboten.
2. Damit stets für frische Waren beim Frühstück gesorgt werden kann, muss bereits bei der Buchung
mitgeteilt werden, ob ein Frühstück gewünscht ist. Nachträglich besteht kein Anspruch auf
Bereitstellung eines Frühstücks.
VIII. Haftung des Hotels
1. Für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit), die auf einer fahrlässigen oder
vorsätzlichen Pflichtverletzung des Hotels, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen
beruhen, haftet das Hotel unbegrenzt.
2. Für Sach- und Vermögensschäden, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten des Hotels, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen
beruhen, haftet das Hotel begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, maximal
jedoch begrenzt auf die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung des Hotels in Höhe von EUR
3.000.000,00 bei Sachschäden und EUR 3.000.000,00 bei Vermögensschäden. Wesentliche
Vertragspflichten sind solche, die vertragswesentliche Positionen des Gastes schützen, also solche,
die ihm der Vertrag gerade zu gewähren hat, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast vertrauen darf.
3. Für sonstige Sach- und Vermögensschäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen
Pflichtverletzung des Hotels, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet
das Hotel begrenzt auf die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung in Höhe von EUR
3.000.000,00 bei Sachschäden und EUR 3.000.000,00 bei Vermögensschäden.
4. Im Übrigen ist die Haftung des Hotels ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
1. Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht
verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon unberührt. Nichtige oder unwirksame Regelungen sind durch solche zu
ersetzen, die dem wirtschaftlich angestrebten Regelungszweck am nächsten kommen.
IX. Salvatorische Klausel, Gerichtsstand, anwendbares Recht
2. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis oder im Zusammenhang mit diesem ist das
Gericht am Sitz des Hotels zuständig, sofern der Gast Unternehmer ist. Der Sitz des Hotels ist in
71638 Ludwigsburg.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragssprache ist deutsch

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